Bauplätze und Grundstücke

Bauplatzuntersuchung
Bauplätze und Grundstücke
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Für einen guten StartBauplätze und Grundstücke

Ansprechen möchte ich beim Thema Bauplätze und Grundstücke private und betriebliche Bauherren, Architekten und Planer.

Ich unterteile hier in zwei Interessengruppen:

  1. Privatpersonen als Selbstnutzer des neu zu gestaltenden Eigentums sowie Architekten und Planer, die neben Normenkonformität auch mit dem Anspruch gesund und nachhaltig zu bauen orientiert sind.
  2. Architekten und Planer, die normenkonforme Produkte für öffentliche Bereiche und Arbeitsplätze planen müssen.
zu 1.: Gesund und nachhaltig planen

Mein Ziel ist: wohnen ohne schädliche Einflüsse. Wichtige Dinge beginnen bereits vor der Bauplanung. Radon, geologische Störfelder und Hochfrequenz-Einstrahlungen bestehender Sendeeinrichtungen lassen sich präziser und kostenreduzierender in der Planung berücksichtigen als im bestehenden Gebäude.

  • Bei Radon gilt es, „Radondicht“ zu bauen.
  • Bei geologischen Störfeldern gilt es, die Räume mit hohen Aufenthaltsdauern in feldneutrale Bereiche zu planen.
  • Bei Hochfrequenz-Einstrahlungen besteht die Möglichkeit, die äußere Gebäudehülle an den relevanten Seiten flächig außenbündig abzuschirmen. Das ist erheblich günstiger und effizienter, als später einzelne Räume gegen Einstrahlungen zu ertüchtigen.

Die Auswahl der Baustoffe ist ein ebenso wichtiges Thema für gesundes und nachhaltiges Bauen. Ökologisch gilt nicht nur der finale Baustoff, sondern auch der Herstellungsprozess und der Umgang mit den Rohstoff-Ressourcen unserer Umwelt.

zu 2.: Normenkonform für öffentliche Bereiche und Arbeitsplätze planen

Außer rein baurechtlichen Dingen, die hier nicht behandelt werden, ist hier das Thema Radon zu bewerten. Neubauten müssen ab dem 1.1.2019 in allen Bundesländern „Radondicht“ ausgeführt werden. Sinnvoll ist, um nicht unnötige Kosten zu verursachen, die Radonkonzentration in der Bodenluft normgerecht zu erfassen. Das kann vor dem Ausheben der Baugrube sowie am Baugrubengrund erfolgen. Danach können zielgerecht spezielle Maßnahmen erfolgen.

!!! Radon-Konzentration: Die Einhaltung eines Radon-Referenzwertes in der Atemluft in öffentlichen Bereichen ist ab dem 1.1.2019 wirksam und wird vom „Bundesamt für Strahlenschutz“ im Detail beschrieben.

Ab 1.1.2021 ist jeder Betreiber öffentlicher Institutionen verpflichtet, den Nachweis der Einhaltung des gesetzmäßig einzuhaltenden Referenzwertes der Radon-Konzentration in der Atemluft in den entsprechenden Bereichen nachzuweisen. Entsprechende Normen werden innerhalb der Jahre 2019 und 2020 als DIN/ISO-Norm folgen. Nichteinhaltung oder Ignorieren dieser Norm läuft automatisch in ein Meldekataster des Gesetzgebers.


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Meine Leistungen
  • Baubiologische Beratung zur Planung von Neubauten
  • Messungen zur Erfassung der entsprechenden Störgrößen
  • Erstellung von passenden Konzepten als Planungsgrundlage und zur Umsetzung
  • Wirtschaftlichkeitsannahmen für geplante Maßnahmen
  • Erstellung von auf die Vorhaben und den Anforderungen zugeschnittenen Angeboten
  • Baustellenbegleitung bei Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
  • Überprüfen zur Sicherstellung der zielgerechten Umsetzung von Maßnahmen
  • ordnungsgemäße Protokollierung und Dokumentation aller Vorgänge und Messergebnisse