RADON-Messpflicht von Arbeitsplätzen und kommunalen Einrichtungen

Neuer Referenzwert für Radon am Arbeitsplatz ab 1.1.2019: Die Messpflicht gilt für alle betroffenen Arbeitgeber nach der aktualisierten Radonkarte ab Ende 2020. Bei Nichteinhaltung des Referenzwertes erfolgt die Registrierung in das Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz (BFS). Diese Institution fordert und überwacht entsprechende Maßnahmen.

Info BFS: http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/radon/regelungen/arbeitsplatz.html